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Glücksspiel Sportwetten Monopol In Deutschland Gekippt: Europäischer Gerichtshof (EuGH) Urteil

by Maverick on 9. September 2010

Glücksspielmonopol in Deutschland ab sofort nicht länger zulässig – EuGH-Urteil. Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Mittwoch das staatliche deutsche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten für unzulässig erklärt und gekippt. Das höchte Europäische Gericht findet, dass ein EU-Land grundsätzlich den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken dürfe, wenn dies beispielsweise zur Bekämpfung von Spielsucht diene, Deutschland allerdings unterlaufe dieses eigentlich zulässige Ziel. Aus diesem Grunde sein das Verbot für private Wettveranstalter, z. B. im Internet, ab sofort nicht länger zulässig.

Derzeit sind bei deutschen Gerichten verschiedene Klagen privater Anbieter gegen das staatliche Spiel- und Sportwetten-Monopol anhängig. Die Kritik dabei lautet: die Inhaber der deutschen Monopole betrieben Werbekampagnen, um mehr Einnahmen zu generieren, während das Monopol für andere, noch gefährlichere Glücksspiele wie an Automaten, Kasinos, Spielhallen und Pferdewetten, die privat betrieben werden dürfen, nicht gelte. Mit den Einnahmen aus staatlichen Lottorien finanzieren die Bundesländer soziale, kulturelle und sportliche Projekte in Deutschland.

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