Kinderlärm In Berlin Gesetzlich Erlaubt – Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes. Eine Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes in Berlin ist Heute in Kraft getreten, die Kinderlärm gesetzlich erlaubt. Künftig muss Kinderlärm in Berlin von der Bevölkerung grundsätzlich geduldet und von Juristisch als sozial adäquat und zumutbar beurteilt werden, “Wenn sie der kindlichen Entfaltung und kindgerechten Entwicklungsmöglichkeiten dienen”, sagte die berliner Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher von der Linkspartei.
Damit sei Berlin das erste Bundesland, das “eine Privilegierung von Geräuschen, die von Kindern ausgehen, in das Landesrecht aufnimmt”. Ob durch Inkrafttreten dieser Änderung künftig weniger juristische Streitereien wegen Kinderlärm geben wird, bleibt erst einmal abzuwarten.

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